Vorschriften für Taucherarbeiten in Deutschland

Taucherarbeiten gelten gemäß §2 Abs. 3 Baustellenverordnung in Verbindung mit Anhang II als „gefährliche Arbeiten“. Bei der Durchführung von Taucherarbeiten müssen neben grundsätzlichen, staatlichen Arbeitsschutzregularien, wie dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, insbesondere die berufsgenossenschaftliche Vorschrift „Taucherarbeiten“ (DGUV Vorschrift 40) und die sie ergänzenden berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen beachtet werden.

Hierzu zählen u.a:
Offshore Taucharbeiten:

(Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf der Website befindlichen Informationen, einschließlich der zum Download angebotenen Dokumente.)

Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Seiten der BG- Bau und BG-Verkehr:

Für Fragen zu Gefährdungen, Vorschriften und Unfallverhütung in Bezug auf Taucherarbeiten finden Sie Unterstützung bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger sowie insbesondere beim Themenfeld Wasserbau im Bauwesen und Taucherarbeiten im Sachgebiet Tiefbau bei:

Wasserbau im Bauwesen und Taucherarbeiten
Dipl.-Ing. Peter Husmann
c/o BG BAU – Prävention
Kronprinzenstraße 67
44153 Dortmund

Tel.: +49 231 5431-1004

Mobil: +49 173 8634653

E-Mail: peter.husmann@bgbau.de

BG Verkehr

Holger Bessel

Geschäftsbereich Prävention
Referat Binnenschifffahrt
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg

Telefon: +49 40 3980 1081

Mobil: +49 171 976 0490

Fax: +49 40 3980 21 1081

E-Mail: holger.bessel@bg-verkehr.de