Taucherarbeiten gelten gemäß §2 Abs. 3 Baustellenverordnung in Verbindung mit Anhang II als „gefährliche Arbeiten“. Bei der Durchführung von Taucherarbeiten müssen neben grundsätzlichen, staatlichen Arbeitsschutzregularien, wie dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, insbesondere die berufsgenossenschaftliche Vorschrift „Taucherarbeiten“ (DGUV Vorschrift 40) und die sie ergänzenden berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen beachtet werden.
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Für Fragen zu Gefährdungen, Vorschriften und Unfallverhütung in Bezug auf Taucherarbeiten finden Sie Unterstützung bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger sowie insbesondere beim Themenfeld Wasserbau im Bauwesen und Taucherarbeiten im Sachgebiet Tiefbau bei:
Wasserbau im Bauwesen und Taucherarbeiten
Dipl.-Ing. Peter Husmann
c/o BG BAU – Prävention
Kronprinzenstraße 67
44153 Dortmund
Tel.: +49 231 5431-1004
Mobil: +49 173 8634653
E-Mail: peter.husmann@bgbau.de
BG Verkehr
Holger Bessel
Geschäftsbereich Prävention
Referat Binnenschifffahrt
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Telefon: +49 40 3980 1081
Mobil: +49 171 976 0490
Fax: +49 40 3980 21 1081
E-Mail: holger.bessel@bg-verkehr.de