Taucherarbeiten gelten gemäß §2 Abs. 3 Baustellenverordnung in Verbindung mit Anhang II als „gefährliche Arbeiten“. Bei der Durchführung von Taucherarbeiten müssen neben grundsätzlichen, staatlichen Arbeitsschutzregularien, wie dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, insbesondere die berufsgenossenschaftliche Vorschrift „Taucherarbeiten“ (DGUV Vorschrift 40) und die sie ergänzenden berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen beachtet werden.
Hierzu zählen u.a:
Vorschrift „Taucherarbeiten“ (DGUV Vorschrift 40):
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/taucherarbeiten
Handlungsanleitung Taucheinsätze in kontaminiertem Wasser (DGUV Information 201-034)
Tauchen mit Mischgas (DGUV Information 201-033)
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/tauchen-mit-mischgas
Taucherdruckkammer (DGUV Regel 101-022)
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/taucherdruckkammern
Taucherdienstbuch (DGUV Information 201-025)
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/taucher-dienstbuch
Offshore Taucharbeiten:
DNV Leitfaden Taucherarbeiten Offshore
https://www.dnv.com/services/survey-of-diving-equipment-guideline-for-offshore-diving-196744
(Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf der Website befindlichen Informationen, einschließlich der zum Download angebotenen Dokumente.)
Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Seiten der BG- Bau und BG-Verkehr:
Allgemeine Informationen zu Taucharbeiten und Taucher:innen in Fortbildung:
https://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/branchen/binnenschifffahrt/taucher
Hilfen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung:https://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/ga/ga_taucher.htm
Die Schiffskollision im vergangenen Herbst in der Nordsee vor Helgoland hat uns alle erschüttert. Einige von uns waren sogar gemeinsam mit dem Havariekommando Cuxhaven an den Rettungsmaßnahmen direkt beteiligt. Dies hat zu einem intensiven Austausch mit dem Havariekommando und zu der Feststellung geführt, dass wir bei solchen Notfällen in Nord- und Ostsee noch viel besser aufgestellt sein könnten. Das Havariekommando erarbeitet und verbessert die Konzepte für Notfallszenarien stetig weiter. Doch auch wir als Tauchbetriebe oder selbständige Berufstaucher können hier eine Menge zu einer guten Vorbereitung, Notfallplanung und dem Finden von Lösungen in Notfallsituation beitragen und die behördlichen Taucher unterstützen. Das Havariekommando sucht engagierte Fachleute, um das Netzwerk zu verstärken und im Havariefall zu helfen. Eure Fähigkeiten und Erfahrung als Tauchfirma und Berufstaucher sind wichtig, um in kritischen Situationen Leben zu retten und Umweltschäden zu minimieren.